Während der Schonzeit von Raubfischen (z.B. Hecht, Zander...) ist es generell verboten Raubfischköder anzubieten, d.h. es darf auch nicht auf Fische die keiner Schonzeit (z.B. Waller) unterliegen mit Köderfischen oder ähnlichem gefischt werden.
| § Bayerisches Fischereigesetz (BayFIG) |
| § Ausführungsverordnung (AVFiG) |
| § Schonzeiten & Schonmaße |