Wer angeln will, kann nicht einfach den Köder in irgendein Gewässer halten.
* einen gültigen staatlichen Fischereischein und
* die Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten.
Vor dem Erwerb eines Fischreischeines muß eine Vorbereitungskurs absolviert und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
Die staatliche Fischerprüfung wird in Bayern landesweit jeweils am ersten Samstag im März durchgeführt. Letzter Anmeldetag zur Prüfung ist der 01. Dezember des Vorjahres.
Die Anmeldung erfolgt entweder über das Internet www.fischerpruefung.bayern.de oder per Post. das Anmeldeformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung. Außerdem kann es über unseren Jugendleiter und Ausbilder Herrn Georg Stattenberger bezogen werden. Es ist an das zuständige Landwirtschaftsamt weiterzuleiten. die Prüfungsgebühr in Höhe von € 26,- ist per Überweisungsträger, der mit einer Rechnung zugesandt wird, zu zahlen. Die Benachrichtigung über den Prüfungsort und Termin geschieht mittels einer Ladungskarte.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines Vorbereitungskurses mit mindestens 30 Stunden. die Kurse werden von den Fischreivereinen und -verbänden angeboten. Den nächstgelegenen Veranstalter erfährt man über das Internet oder über die Bezirksverbände. Frühzeitige Anmeldung zum Kurs ist zu empfehlen, da manche Veranstalter schon im Herbst damit beginnen. Die Termine und weiter Informationen über den Vorbereitungskurs des FV Hengersberg erfahren Sie unter folgenden Links:
Informationen zur Fischerprüfung bekommen Sie bei
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung hat der Landesfischereiverband einen Fragenkatalog unter dem Tiltel:
"Die staatliche Fischerprüfung in Bayern, Fragen - Antworten - Informationen" herausgegeben. Dieser kann über Herrn Georg Stattenberger bezogen werden.
Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses händigt die zuständige Gemwindeverwaltung den staatlichen Fischreischein aus. Er kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden. Der Fischreischein wird grundsätzlich auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr beträgt € 35,-.
Die anteilig erhobene Fischereiabgabe kann wahlweise für 5 Jahre (€ 40,-) oder auf Dauer entrichtet werden. Diese Einmalzahlung ist nach dem Lebensalter gestaffelt und liegt zwischen € 300,- für Jugendliche und € 32,- für 63-jährige; ab 68 Jahre wird keine Abgabe mehr erhoben. Die genaue Gebührenstaffelung finden Sie hier.
Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein. Dafür ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischreischeininhabers angeln.
Für alle Gewässer in Bayern ist zum Angeln die Erlaubnis des jeweiligen Fischreiberechtigten erforderlich. Die meisten Fischreirechte sind von Fischreivereinen gepachtet. Wer Angeln will, sollte sich zweckmäßigerweise um die Mitgliedschaft in einem Fischreiverein bemühen. Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann Tageserlaubnisscheine in Angelgeschäften oder Fremdenverkehrsbüros erwerben (siehe Bezugsquellen).