Wochenblatt

Biber und Kormoran soll es an den Kragen gehen

So lautet die Überschrift eines Artikels im Wochenblatt vom 08. März 2017, wonach eine Ausnahmeverordnung den Abschuss der Tiere ermöglichen soll. Einen Tag davor berichtete die Deggendorfer Zeitung ebenfalls über dieses Thema

CSU-Staatssekretär Bernd Sibler macht sich für die Bekämpfung des Bibers und Kormorans stark. Dazu soll eine entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung bis 2027 verlängert werden. Zwar ist der Biber durch die Bundesartenschutzverordnung besonder geschützt, jedoch wird es durch die Ausnahmeverordnung ermöglicht dem Treiben des Bibers dennoch Einhalt zu gebieten. Laut Herrn Sibler entstehen jedes Jahr im Landkreis Deggendorf enorme Schäden durch den Biber für die Land-, Forst- und Teichwirtschaft. Bayernweit wurden im Jahr 2016 nur druch den Biber Schäden in Höhe von mehr als 600.000 Euro gemeldet, wobei die Dunkelziffern, also die tatsächlichen jährlichen Schäden in Millionenhöhe liegen dürfte, so der Staatssekretär. Sibler begrüßt daher zwei Anträge seiner CSU-Landtagskollegen, dem Biber und dem Kormoran weiterhin Einhalt zu gebieten.

 

Beim Biber können ja die Landräte selbst entscheiden, ob Tiere auf Antrag in bestimmten Abschnitten entnommen werden dürfen. Dabei sieht der erste Antrag vor, dass diese Bestimmung dahingehend geändert wird, dass begründete Anträge auf Entnahme künftig nicht nur genehmigt werden können sondern genehmigt werden sollen.

Der zweite Andtrag fordert eine Verlängerung der atrenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung. „Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt“ ist der Abschuss von Kormoranen bereits jetzt bis zum 15. Juli 2017 erlaubt. Auch dem Biber kann es „zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit“ bereits jetzt an den Kragen gehen.

„Da die Bestände von Kormoran und Biber nicht gefährdet sind, sondern im Gegenteil nach wie vor viele Schäden durch die beiden Tierarten gemeldet werden, ist es wichtig, die Geltungsdauer der Verordnung um zehn Jahre bis 2027 zu verlängern“, findet Bernd Sibler.